Dimension der Kinderpornographie im Internet

Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen

Quelle: http://md.hudora.de/stats/ZaRD/

ZaRD delikte.png

lawblog: Operation Himmel

URI: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/20/aktion-himmel-keine-verurteilungen-aber-ein-erfolg/

Vor einem Jahr schlug die Operation Himmel wellen. Angeblich hätte man 12.570 Pädophile erwischt. Allerdings ist es nach einem Jahr zu keiner einzigen Verurteilung gekommen:

Vielleicht gibt es auch andere Erklärungen. Zum Beispiel die wohlweislich verschwiegene Tatsache, dass die weitaus meisten vom Berliner Landeskriminalamt als kinderpornografisch eingestuften Bilder auf den Berliner Servern überhaupt keine waren, sondern nichtpornografische Nacktbilder.

Wikipedia

Wikipedia vom 18. November 2008:

Kommerzielle Kinderpornografie
In einigen Ländern, zum Beispiel Dänemark, Schweden und den Niederlanden, waren in den 1960er und 1970er Jahren nur die Herstellung, nicht aber der Vertrieb von Kinderpornografie verboten. In dort vertriebenem pornografischen Material waren Aktaufnahmen Minderjähriger, aber auch Geschlechtsverkehr unter Kindern zu sehen. Einer der größten Anbieter von kommerzieller Kinderpornografie war die dänische Color Climax Corporation.
Hinweise auf eine kommerzielle Produktion von Kinderpornografie ab den 1980er Jahren in nennenswertem Umfang konnten trotz umfangreicher Ermittlungsbemühungen nicht gefunden werden. Die Aufgabe der Anonymität durch Bezahlung sowie das Angebot kostenloser Darstellungen erschweren einen kommerziellen Vertrieb von Kinderpornografie. Mediale Berichte über Kinderpornografie-Ringe beziehen sich überwiegend auf privaten, nicht-kommerziellen Austausch von kinderpornografischen Darstellungen.
Laut Schätzungen der UNO wird durch Handel und Herstellung von Kinderpornografie weltweit so viel umgesetzt wie durch den illegalen Waffenhandel. Eine Grundlage für diese Schätzung ist nicht bekannt. In Medien wurde bisweilen von einem Umsatz von 18 Milliarden US-Dollar mit Kinderpornografie berichtet. Diese Zahlen basieren auf einem Papier von Interpol, sind aber falsch. Interpol selbst sprach auf einer Konferenz im Februar 2001 von „Traffiking in persons“; in dieser Definition ist allerdings insbesondere auch Menschenhandel eingeschlossen.
Nach einem anfänglichen starken Anstieg der Ermittlungsfälle wegen Besitzes von Kinderpornografie seit der Einführung des Besitzverbots im Jahre 1993 in Deutschland verbleiben sie auf einem Niveau von etwa unter 4000 pro Jahr. Davon entfallen etwa 2,7 Prozent der Fälle auf gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln. Die Tatverdächtigen waren weit überwiegend allein handelnd (Polizeiliche Kriminalstatistik 2002).
Während Kinderpornografie bis in die 1980er Jahre in geringem Ausmaß „unter dem Ladentisch“ – aber legal! – verkauft wurde, erfuhr sie durch das Aufkommen des Internet eine deutlich höhere Verbreitung auch durch nicht-kommerziellen Tausch. Sie findet häufig durch File Sharing, IRC und das Usenet statt. Um der Strafverfolgung zu entgehen, werden in z. B. Tauschbörsen Bilder mit kinderpornografischen Darstellungen als eine Art „Zugangsberechtigung“ verlangt. Da ermittelnde Beamte dem nicht nachkommen dürfen (sie dürfen keine strafbare Handlung begehen) können sie also nicht direkt in den Tauschbörsen ermitteln.

Informationen vom I-GSK, Institut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Konflikttraining

URI: http://www.i-gsk.de/8_10.htm

Die Zahl der polizeilich registrierten Täter sexuellen Kindesmissbrauchs hat in den neunziger Jahren bis 1997 zugenommen. Dies ist jedoch in nicht unerheblichem Maße damit zu erklären, dass die Aufklärungsquoten angestiegen sind. Seit 1997 sind wieder Rückgänge der Tatverdächtigenbelastungszahlen zu konstatieren, obschon die Aufklärungsquoten weiter erhöht werden konnten. Zu beachten ist auch, dass im Zuge der gewachsenen öffentlichen Sensibilität für dieses Problem vermutlich die Anzeigebereitschaft zugenommen hat. Daten aus Aktenanalysen sowie den Strafverfolgungsstatistiken zeigen weiter, dass beim sexuellen Kindesmissbrauch die Rate der polizeilich aufgeklärten Vorfälle, bei denen im Zuge der weiteren Ermittlungen kein Verfahren eröffnet wird, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, mit etwa 50 % höher ist als bei anderen Deliktsarten.

Eine spezielle Form, die mit der technologischen Entwicklung wie Internet und der Verfügbarkeit von Videotechniken in Verbindung steht, ist der sexuelle Missbrauch von Kindern im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials. Die verfügbaren Erkenntnisse über Herstellung, Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Darstellungen sind derzeit jedoch auf die Hellfelddaten begrenzt. Die Koordinierungs- und Auswertestelle für kinderpornographische Medien beim Bundeskriminalamt sammelt seit 1996 die im Bereich Kinderpornographie polizeilich gemeldeten Erkenntnisse länderübergreifend und wertet diese aus. Seitdem hat es eine deutliche Zunahme der registrierten Fälle gegeben. Einhergehend mit der seit 1996 zunehmenden Fallzahl des Besitzes kinderpornographischen Materials hat auch die Anzahl der deswegen rechtskräftig verurteilten Personen zugenommen.